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Rechtliche Grundinformationen
Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung
schützen junge Menschen unter 18 Jahren.
Personen unter 15 Jahren gelten als Kinder.
Zwischen dem 15. und 18. Lebensjahr ist man Jugendlicher.
Für Jugendliche, die noch vollzeitschulpflichtig sind, gelten dieselben
Bestimmungen wie für Kinder.
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