Verbot für gefährliche Arbeiten und Akkordarbeit

Jugendliche dürfen nicht mit gefährlichen Arbeiten beschäftigt werden. Dies gilt insbesondere für Arbeiten, welche die Leistungsfähigkeit übersteigen oder die mit besonderen Unfallgefahren verbunden sind.
Akkordarbeiten oder andere tempoabhängige Arbeiten sind ebenfalls verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind möglich, wenn das Ausbildungsziel dies erfordert und der Schutz des Jugendlichen durch die Aufsicht eines Fachkundigen gewährleistet ist.
Beim Umgang mit Gefahrenstoffen ist sicherzustellen, dass der Luftgrenzwert unterschritten wird.

Alter Urlaubsanspruch pro Kalenderjahr
Werktage
(einschließlich Samstag)
Arbeitstage
Noch keine 16 Jahre
30
25
Noch keine 17 Jahre
27
23
Noch keine 18 Jahre
25
21

  • In der Landwirtschaft dürfen 16-jährige Jugendliche ab 5.00 Uhr oder bis 21.00 Uhr, im Gaststättengewerbe bis 22.00 Uhr tätig sein.
  • In Mehrschichtbetrieben dürfen 16-jährige bis 23.00 Uhr beschäftigt werden. Nach Beendigung der Arbeit muss die ununterbrochene Freizeit mindestens 12 Stunden betragen.
  •  [Startseite][Firmenlogin][E-Mail]