Archäologisch erfasste Richtstätten gehören noch immer zu den seltenen Befunden im Bereich der Rechtsarchäologie. Schriftliche Quellen lassen erkennen, dass seit dem Mittelalter auch in Brandenburg auf weithin sichtbaren Plätzen öffentlich gerädert, geköpft und ertränkt wurde. Doch was passierte nach der Hinrichtung mit den Opfern? Ein christliches Begräbnis wurde ihnen häufig verwehrt, sodass ihre Überreste an Ort und Stelle „verlocht“ wurden. Fesselung, atypische Körperhaltung und die Beschwerung mit Steinen weisen zudem auf die abergläubische Angst der damaligen Gemeinschaft vor der Wiederkehr der Toten hin.
Archäologisch lassen sich hierbei bereits Todesstrafen, wie das Erhängen, Ertränken oder die Dekapitation herausfiltern. Im Zuge der anthropologischen Betrachtungen des Knochenmaterials können die typischen Merkmale der in der Rechtsprechung festgehaltenen Urteile wie Rädern, Enthaupten oder Verbrennen nachgewiesen werden. Die geborgenen Skelette vermögen noch heute ein beredtes Zeugnis ihres einstigen Strafvollzuges aufzuzeigen.
Es referiert Dr. Marita Genesis.