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Grüne: Blumenkübel vor Geschäften sind genehmigungsfrei und dürfen ohne Sondernutzungsgebühr aufgestellt werden

Politik
  • Erstellt: 21.05.2023 / 11:01 Uhr von Stadtpolitik
Klaus Hoffmann und Martina Marx (Grüne) erklären: "Das Frühjahr ist da und die Eisheiligen vorbei. Viele Gewerbetreibende und Hauseigentümerinnen möchten das Stadtbild mit Blumenschmuck verschönern, indem sie z.B. Blumenkübel vor die Haus- oder Ladeneingänge stellen. Streng genommen stehen diese Kübel dann aber nicht mehr auf ihrem Grundstück, sondern im öffentlichen Straßenraum. Und dafür muss normalerweise ein Antrag bei der Stadtverwaltung gestellt werden und es werden normalerweise auch Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Sommer 2022 hatte das Ordnungsamt den Blumenkübeln die ohne Genehmigung in der Steinstraße aufgestellt worden waren den Kampf angesagt. Das hatte zu heftigen Protesten geführt."
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Weiter heißt es: " Wir Grünen hatten schließlich einen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht, der eine Anpassung der sogenannten Sondernutzungssatzung zum Ziel hatte. Blumenschmuck vor Eingängen und Hauswänden sollen fortan genehmigungsfrei sein. Der Antrag fand eine Mehrheit und wurde beschlossen. Leider hat es Oberbürgermeister Scheller innerhalb eines dreiviertel Jahres nicht vermocht, einen entsprechenden Halbsatz in die Sondernutzungssatzung aufzunehmen.

Die Aufstellung von Blumenkübeln vor Geschäften und Hauseingängen ist dennoch genehmigungsfrei. Eine Sondernutzungsgebühr wird ebenfalls nicht erhoben.

Dies hat die zuständige Beigeordnete Fischer uns auf Anfrage bestätigt. Aber aufpassen: Der Gehweg darf nicht so eingeengt werden, dass der Fußgängerverkehr beeinträchtigt wird.

Also: Lasst Blumen blühen!"


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.
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