Wahlberechtigte, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, sollten beachten, dass die Wahlbriefe bis spätestens Mittwoch, den 18. September, unfrankiert in einen Briefkasten der Deutschen Post AG eingeworfen oder an einem Schalter der Post abgegeben werden müssen. Zudem können Wahlbriefe an den Verwaltungsstandorten der Stadt Brandenburg an der Havel eingeworfen werden: entweder am Nicolaiplatz 30 in den Briefkasten „FG Statistik und Wahlen, Volksbegehren“ oder „Wahlbehörde der Stadt Brandenburg an der Havel“, oder in den Briefkasten am Verwaltungsstandort Klosterstraße 14. Am Wahltag selbst wird die letzte Leerung dieser Briefkästen um 17.15 Uhr vorgenommen.
Wichtig: Eine Abgabe des Wahlbriefes im Wahllokal ist nicht möglich. Für Brandenburger, die in der letzten Woche vor der Wahl noch Briefwahlunterlagen beantragen möchten, besteht die Möglichkeit, diese persönlich bei der Wahlbehörde am Nicolaiplatz 30 (1. OG, Raum 108) abzuholen oder vor Ort direkt per Briefwahl zu wählen. Hierfür muss ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild (z. B. Personalausweis) vorgelegt werden.
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 22. September, von 8 bis 18 Uhr geöffnet, um die Stimmabgabe für die Wahl des achten Brandenburger Landtages zu ermöglichen. Die Wahlbehörde ist vom 16. bis 20. September wie folgt geöffnet:
Montag 13 – 16 Uhr
Dienstag 9 – 12 Uhr und 15 – 18 Uhr
Mittwoch 13 – 17 Uhr
Donnerstag 9 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr
Freitag 9 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr
Briefwahlunterlagen, die per Post nach Hause gesendet werden sollen, sollten ebenfalls spätestens bis Mittwoch, den 18. September, 12 Uhr beantragt sein. Es wird empfohlen, danach eingehende Anträge zur Abholung zu beantragen.
Weitere Informationen zur Landtagswahl finden sich unter [
www.stadt-brandenburg.de/rathaus/wahlen/landtagswahl].