Anzeige
Was wird gefördert?
Die Richtlinie zielt darauf ab, den intermodalen Gütertransport im Land Brandenburg zu stärken. Konkret werden folgende Bereiche gefördert:
- Erschließung von Logistikzentren, Häfen und Standorten mit Anlagen des kombinierten Verkehrs
- Eisenbahninvestitionen wie Neubau, Erweiterung und Ersatz bestehender Schieneninfrastruktur
- Konzepte und Machbarkeitsstudien zur besseren Vernetzung der Verkehrsträger und für eine leistungsfähige digitale Infrastruktur
Wer kann Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind:
- Kommunale Gebietskörperschaften
- Öffentliche und private Betreiber von Schieneninfrastruktur
Neuerungen in der Richtlinie
Die überarbeitete Richtlinie bringt einige Verbesserungen mit sich:
- Bürokratieabbau: Die Wertgrenze für die baufachliche Prüfung wurde von 1 Million auf 1,5 Millionen Euro angehoben.
- Aktualisierung der Rechtsgrundlagen und des technischen Stands
- Vereinheitlichung von Zweckbindungsfristen bei Bundes- und Landesförderung
Hintergrund und Ziele
Verkehrsminister Detlef Tabbert betont die Bedeutung der Förderung: "Brandenburg will das Wachstum des Güterverkehrs so gestalten, dass er für alle Beteiligten bezahlbar bleibt und zugleich Nachteile für Natur und Menschen so gering wie möglich bleiben."
Die Förderrichtlinie ist Teil der Strategie Brandenburgs, den Güterverkehr nachhaltiger zu gestalten und die Versorgungssicherheit zu erhöhen. Mit der Anhebung der Prüfungsgrenze soll die Inanspruchnahme der Förderung erleichtert werden. Interessierte Kommunen und Infrastrukturbetreiber können sich über die Details der Förderung beim Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) informieren. Anmeldungen für das Folgejahr müssen bis zum 30. Juni eingereicht werden.
Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.