Die Freien Wähler haben folgende Erklärung veröffentlicht: "Mit ihrem Beschlussantrag für die SVV im März 2025 ´Mittelstand stärken - Handwerkerparkausweis einführen´ hat die Fraktion der Freien Wähler ein störendes Alltagsproblem vieler Handwerksbetriebe auch in unserer Stadt aktiv aufgegriffen. Die schwierige Parkplatzsituation behindert viele Handwerker, die darauf angewiesen sind, die Arbeitsorte bei ihren Kunden möglichst nah mit dem Firmenfahrzeug erreichen zu können."
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Weiter heißt es: "Dabei geht es nicht nur um den Materialtransport, sondern auch um die Nutzung von Maschinen und Arbeitsgeräten. Betroffene Handwerker darauf zu verweisen, dass sie am Wettbewerb um die wenigen freien Parkplätze teilnehmen, hilft weder den Kunden, noch den Handwerkern.
Dabei gibt es praktische Möglichkeiten zur Problemlösung: Die Bundeshauptstadt Berlin macht es vor. Dort kann in einem einfachen Verfahren auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrsordnung - einfach Handwerkerparkausweis genannt - für die Parkraumbewirtschaftungszonen der Bezirke erteilt werden, wenn der Handwerksbetrieb erklärt, dringend auf das Fahrzeug am Einsatzort angewiesen zu sein und nachweist, bestimmten Gewerken der Handwerkskammer bzw. einzelnen Wirtschaftszweigen der IHK anzugehören.
Der Handwerkerparkausweis berechtigt dann zum gebührenfreien Abstellen eines für die Auftragstätigkeit benötigten Fahrzeuges in allen Parkraumbewirtschaftungszonen. Eine Auflistung macht zudem deutlich, bei welchen Gewerken in der Regel die Notwendigkeit zur Nutzung am Einsatzort angenommen werden kann.
Die Liste umfasst:
- Maurer und Betonbauer
- Ofen- und Luftheizungsbauer
- Zimmerer
- Dachdecker
- Fliesen-, Platten-, Mosaikleger
- Estrichleger
- Stuckateure
- Maler und Lackierer
- Metallbauer
- Kälteanlagenbauer
- Klempner
- Installateure und Heizungsbauer
- Elektrotechniker
- Tischler
- Parkettleger
- Rolladen- und Jalousiebauer
- Gebäudereiniger
- Glaser
- Bodenleger
- Holz- und Bautenschutzgewerbe
- Akustikarbeiten und Trockenbau
- Garten- und Landschaftsbau
- Hausmeisterservice
- Reparatur und Wartung von Computern, Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten.
Darüber hinaus können im Einzelfall weitere (Handwerks)Tätigkeiten anerkannt werden. In Berlin fallen für den Handwerkerparkausweis für 12 Monate Kosten in Höhe von 200 EUR, für 24 Monate von 350 EUR für das erste Fahrzeug an. Jedes weitere Fahrzeug (max. 3) kostet dann 40 EUR bzw. 70 EUR.
Nun ist Berlin nicht automatisch Stadt Brandenburg an der Havel. Und weil wir um die rechtlichen Hintergründe wissen, haben wir unseren Beschlussantrag in zwei Punkte unterteilt. So wollen wir zunächst, dass sich die SVV im Sinne einer Entschließung für die Einführung eines Handwerkerparkausweises zur Entlastung der Handwerksbetriebe ausspricht. Dieser Antrag ist zweifellos zulässig. Für sinnvolle Themen kann sich die SVV immer aussprechen. In einem zweiten Teil soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, die Einführung eines Handwerkerparkausweises zum 01.09.2025 vorzubereiten und durchzuführen.
Fraktionsvorsitzender Dirk Stieger dazu: ´Mit unserem Antrag wollen wir ganz konkrete Verbesserungen für Handwerksbetriebe erreichen. Daher freuen wir uns, dass der Oberbürgermeister und die Fachverwaltung den Zusammenhang beider Antragsteile richtig verstanden haben. Wir freuen uns auch, dass der Oberbürgermeister unser Anliegen unterstützt, indem er nun mit einem Schreiben an den Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg e.V. genau für die Übernahme dieser Berliner Regelung auch im Land Brandenburg wirbt.´“
Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.