Zum 6. Juni tritt eine bundesweite Gesetzesänderung in Kraft, die den Wechsel von Stromanbietern betrifft. Künftig sind rückwirkende An- oder Abmeldungen beim Strombezug nicht mehr erlaubt. Darauf weisen die Stadtwerke Brandenburg an der Havel aktuell hin. Stromverträge dürfen dann nur noch tagesaktuell abgeschlossen oder beendet werden.
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Ziel der Neuregelung sei es, die Abläufe im Strommarkt transparenter und effizienter zu gestalten. Michael Woik, kaufmännischer Geschäftsführer der Stadtwerke, betont: „Wer umzieht, sollte den Stromanschluss frühzeitig organisieren – so wie den Nachsendeauftrag bei der Post.“
Die Stadtwerke empfehlen, An- oder Abmeldungen mindestens 14 Tage vor dem Ein- oder Auszug zu übermitteln. Umzugsmeldungen sollten folgende Angaben enthalten:
- Datum des Ein- oder Auszugs
- Zählernummern der betreffenden Wohnungen
- Persönliche Kontaktdaten
- Falls vorhanden: Angaben zum bisherigen Energieversorger
Aufgrund der technischen Umstellung sind die Online-Portale der Stadtwerke vom 25. Mai bis voraussichtlich 11. Juni nicht erreichbar. In diesem Zeitraum können An-, Abmeldungen und Kündigungen ausschließlich per E-Mail an [kundenservice@stwb.de] oder persönlich im Kundencenter in der Packhofstraße 31 vorgenommen werden.
Weitere Informationen sowie eine Umzugs-Checkliste stehen unter [
www.stwb.de] zur Verfügung.