Geflügelhalter sind außerdem verpflichtet, folgende Auffälligkeiten unverzüglich der zuständigen [
Behörde] zu melden:
- Verlustrate innerhalb von 24 Stunden: mindestens 3 % bei Beständen bis 100 Tiere oder mindestens 1 % bei Beständen über 100 Tiere
- Auffällige Abnahme der Legeleistung
- Auffällige Abnahme der Gewichtszunahme
- Klinische Krankheitsanzeichen, insbesondere: Atemnot, Durchfall, deutlich verringerte Futter- und Wasseraufnahme
Hintergrund: Die Newcastle-Krankheit ist eine für Vögel hoch ansteckende und für Geflügel oftmals tödlich verlaufende Viruserkrankung. Für Hühner und Puten gilt in Deutschland eine Impfpflicht. Für Menschen ist das Virus ungefährlich.
In einem Putenmastbestand im Landkreis Oder-Spree ist im Februar die Newcastle-Krankheit ausgebrochen. Dies wurde am 20. Februar amtlich festgestellt. Nach Angaben des Brandenburger Landwirtschaftsministeriums wurden umgehend Bekämpfungsmaßnahmen durch das zuständige Veterinäramt des Landkreises eingeleitet und alle erforderlichen Maßnahmen mit einer Tierseuchenallgemeinverfügung angeordnet.