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Freie Wähler: "Beschädigung von Wahlplakaten ist eine Straftat"

Politik
  • Erstellt: 24.04.2024 / 09:30 Uhr von Stadtpolitik
Norbert Langerwisch (Freie Wähler) hat folgende Erklärung veröffentlicht: "Vor den Kommunalwahlen am 9.6.2024 plakatieren die zu den Wahlen zugelassenen Parteien auch in unserer Stadt ihre Spitzenkandidaten und die wichtigsten Themen. Plakate und deren Inhalte müssen nicht jeden gefallen. Aber alle zugelassenen Parteien haben das Recht zu plakatieren."

Weiter heißt es: "Trotzdem gibt es offensichtlich Zeitgenossen in unserer Stadt die meinen, daß sie das Recht haben Plakate abzunehmen, abzureißen und / oder zu beschmieren. Fakt ist aber, daß so etwas eine Sachbeschädigung nach § 303 Strafgesetzbuch darstellt und eine solche Sachbeschädigung kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden.

Ich fordere daher Finger weg von den Wahlplakaten. Wir als Freie Wähler werden gegen jeden der auch weiterhin unsere Plakate abreißt oder beschädigt Strafantrag stellen."


Hinweis: Politische Pressemitteilungen gibt der Meetingpoint als Komplettzitate wieder; unsere Leser sollen sich eine eigene Meinung zu den Äußerungen unserer Politiker machen - ohne wertende Meinungen der Redaktion. Die Redaktion distanziert sich ausdrücklich von den zitierten Inhalten/Aussagen und macht sie sich nicht zu eigen.
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